Die dreimonatige Sperrfrist für zugezogene EU-Ausländer nach § 62 Absatz 1a Einkommensteuergesetz (EStG) gilt nicht, wenn bereits vor Begründung des inländischen Wohnsitzes ein Kindergeldanspruch bestand. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Münster klar.
Die Klägerin zog im Juli 2020 mit ihren beiden Kindern von Bulgarien nach Deutschland. Ihr Ehemann [mehr...]