Bei einem solchen Verfahren können viele streitentscheidende Fehler schon im erstinstanzlichen Verfahren begangen werden. Wir wissen aufgrund unsere großen Erfahrung bei solchen Prozessen, wo die Probleme liegen und wie wir das beste Ergebnis für unsere Mandanten erzielen und Fehler vermeiden können.

Wir setzen unser Wissen und Verhandlungsgeschick gerichtlich für Sie ein, vertreten in Steuerstreitfragen Unternehmen und Privatpersonen.

Der Finanzgerichtsprozess:

Beim Finanzgericht besteht kein Vertretungszwang, anders beim BFH. Es gilt im Gegensatz zu den Zivilverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz. Wenn vom Kläger die Förmlichkeiten missachtet werden, droht ihm oft unnötiger Rechtsverlust. Auch die Fürsorgepflichten des Finanzgerichts sind begrenzt und ersetzen nicht die Vertretung durch den kompetenten und engagierten Prozessvertreter.

Wenn der Steuerpflichtige den Streit beim Finanzgericht ohne Prozessvertretung führt, läuft er Gefahr, unbemerkt an den Prozessformalien zu scheitern. Wir haben Erfahrung mit dem Prozessrecht und an der streitigen Durchsetzung.

Die gute Prozessvertretung ist auch deswegen wichtig, weil es kein Berufungsverfahren gibt. Denn es gibt nur zwei Instanzen – Finanzgericht und BFH als Revisionsinstanz. Deswegen sind Fehler im Finanzgerichtsverfahren oft nicht zu korrigieren.

Bei einem solchen Verfahren können viele streitentscheidende Fehler schon im erstinstanzlichen Verfahren begangen werden. Wir wissen aufgrund unsere großen Erfahrung bei solchen Prozessen, wo die Probleme liegen und wie wir das beste Ergebnis für unsere Mandanten erzielen und Fehler vermeiden können.

Beratungskonsequenzen

Auch in Finanzgerichtsprozessen ist gute Prozessvertretung durch Rechtsanwälte bzw. durch Fachanwälte für Steuerrecht erforderlich, um dem Steuerstreit zugunsten des Klägers die optimalen Erfolgsaussichten zu verschaffen.